Startschuss zur PV-Förderung 2026

Zwei Personen im Technikraum eines Hauses prüfen Unterlagen und ein Smartphone neben einer Haustechnikanlage.
Wer Photovoltaik und Speicher plant, muss nicht nur Technik und Verbrauch im Blick haben, sondern auch Förderfenster, Fördersätze und den richtigen Zeitpunkt für den Antrag. (Foto: © www.SmartGyver.at / KI-generiertes Symbolbild / Redaktion)
Der Inhalt im Überblick:
  • Drei Förderfenster 2026: Es gibt Fördermöglichkeiten im April/Mai, Juni und Oktober 2026.


  • Kleine Anlagen laufen nach dem Schnellprinzip: Für Anlagen bis 20 kWpeak gilt: Wer zuerst einreicht, kommt zuerst zum Zug.


  • Speicher und Europa-Bonus können zusätzlich spannend sein: Speicher werden mit 150 Euro/kWh genannt, zusätzlich kann ein Bonus von bis zu 20 % möglich sein, wenn europäische Komponenten verbaut werden.


Die Förderung für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher ist 2026 klar getaktet: Es gibt drei Förderfenster, je nach Größe der Anlage unterschiedliche Fördersätze und mit dem „Made in Europe“-Bonus zusätzlich einen möglichen Zuschlag von bis zu 20 %, wenn europäische Komponenten verbaut werden. Entscheidend ist aber nicht nur die Technik, sondern auch der Zeitpunkt des Antrags.

 

Viele Haushalte überlegen, 2026 in eine Solaranlage zu investieren — manche erstmals, andere durch eine Erweiterung. Gerade dann lohnt sich ein genauer Blick auf die Förderung. Denn wer Fristen, Kategorien und Voraussetzungen kennt, kann besser einschätzen, ob sich das Projekt wirtschaftlich noch stärker rechnet.

 

Gefördert werden 2026 die Neuerrichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen sowie die gleichzeitige Anschaffung von Stromspeichern. Die Grundlage dafür bildet die EAG-Investitionszuschüsseverordnung Strom Novelle 2026, die Fördercalls, Fördermittel und Fördersätze für das Jahr 2026 festlegt.

 

Für kleinere Anlagen bis 10 kWpeak — also typische Größenordnungen für Einfamilienhäuser — gilt in Kategorie A ein fixer Fördersatz von 150 Euro pro kWpeak. Für Anlagen über 10 kWpeak bis 20 kWpeak gilt in Kategorie B ein fixer Fördersatz von 140 Euro pro kWpeak.

 

Größere Anlagen sind in Kategorie C und Kategorie D eingeteilt. In Kategorie C, also bei mehr als 20 kWpeak bis 100 kWpeak, liegt der höchst zulässige Fördersatz bei 130 Euro pro kWpeak. In Kategorie D, also bei mehr als 100 kWpeak bis 1000 kWpeak, liegt dieser grundsätzlich bei 120 Euro pro kWpeak. Für Speicher ist in den vorliegenden Angaben ein Fördersatz von 150 Euro pro kWh genannt.

 

Wer zuerst einreicht, hat bei kleinen Anlagen einen Vorteil

 

Ein wichtiger Punkt ist die Vergabe der Mittel. Für Kategorie A und B gilt das first-come-first-served-Prinzip. Vereinfacht gesagt: Wer zuerst vollständig einreicht, hat zuerst Zugriff auf den Fördertopf. Für private Haushalte und kleinere Projekte kann das besonders relevant sein, weil das Timing bei der Antragstellung entscheidend wird.

 

Anders ist das bei größeren Projekten in Kategorie C und D. Dort gilt das verkehrte Bieterverfahren. Für private Endkundinnen und Endkunden ist das meist weniger relevant, zeigt aber, dass die Förderung je nach Projektgröße unterschiedlich funktioniert.

 

Ohne richtige Reihenfolge geht es nicht

 

Ganz wichtig: Zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbringung des Förderantrages darf die Inbetriebnahme der zu fördernden Maßnahme noch nicht erfolgt sein. Mit anderen Worten: Die Anlage darf bei der ersten Antragstellung noch nicht bereits in Betrieb sein.

 

Zusätzlich gilt: Der Beginn der Arbeiten darf nicht vor dem 21. April 2022 liegen. Diese Voraussetzung ist in den bereitgestellten Informationen ausdrücklich mit § 4 Abs. 1 VO genannt.

 

Diese drei Förderfenster gibt es 2026

 

Das erste Förderfenster läuft von 23.04.2026 bis 11.05.2026. In diesem Zeitraum stehen für Kategorie A 5 Mio. Euro und für Kategorie B ebenfalls 5 Mio. Euro zur Verfügung. Für größere Anlagen in Kategorie C und D sind im gleichen Zeitraum jeweils 15 Mio. Euro vorgesehen. Für Speicher wird 150 Euro/kWh genannt.

 

Förderung: Familie vor einem modernen Wohnhaus mit Photovoltaikanlage in alpiner Landschaft.

Photovoltaik am Eigenheim steht für einen Schritt Richtung geringerer Energiekosten, mehr Eigenverbrauch und langfristig besser planbare Haushaltsausgaben. (Foto: © www.SmartGyver.at / KI-generiertes Symbolbild / Redaktion)

Das zweite Förderfenster läuft von 16.06.2026 bis 30.06.2026. Hier stehen für Kategorie A und B jeweils 2 Mio. Euro bereit. Für Kategorie C und D sind jeweils 4 Mio. Euro vorgesehen. Die Fördersätze bleiben in diesem Fenster laut den vorliegenden Angaben gleich.

 

Das dritte Förderfenster läuft von 08.10.2026 bis 22.10.2026. In diesem Zeitraum sind für Kategorie A und Kategorie B jeweils 2 Mio. Euro vorgesehen. Für Kategorie C und Kategorie D stehen ebenfalls jeweils 2 Mio. Euro bereit. Dabei fällt auf, dass im gelieferten Material für Kategorie D in diesem dritten Förderfenster ein maximaler Fördersatz von 130 Euro/kWpeak genannt wird. Das weicht von der davor angeführten Kategorie-D-Angabe von 120 Euro/kWpeak ab und ist daher ein Punkt, den man beim Lesen der Übersicht besonders aufmerksam betrachten sollte.

 

Bonus für europäische Komponenten

 

Zusätzlich gibt es den „Made in Europe“-Bonus“. Laut den vorliegenden Angaben werden ab dem 23. Juni 2025 Photovoltaik- und Stromspeicherprojekte zusätzlich zu den gesetzlich bereitgestellten Fördermitteln mit bis zu 20 % gefördert, wenn europäische Komponenten verbaut werden.

 

Für Konsumentinnen und Konsumenten kann das interessant sein, weil es die Auswahl von Modulen, Komponenten oder Speichertechnik beeinflussen kann. Der Preis allein ist dann nicht mehr das einzige Entscheidungskriterium — auch die Herkunft der verbauten Technik kann finanziell relevant werden.

 

Auf den Punkt gebracht

 

Wer 2026 eine PV-Anlage plant, sollte nicht nur auf Sonnenertrag, Dachfläche und Speichergröße schauen, sondern auch auf den Förderkalender. Denn die Kombination aus passenden Fördersätzen, rechtzeitigem Antrag und möglichem „Made in Europe“-Bonus kann darüber entscheiden, ob sich die Investition schneller rechnet.

 

Fördercalls 2026

 

  1. Call

23.04.2026 – 11.05.2026

  • Kategorie A: 5 Mio. Euro | 150 Euro/kWpeak
  • Kategorie B: 5 Mio. Euro | 140 Euro/kWpeak
  • Kategorie C: 15 Mio. Euro | 130 Euro/kWpeak (maximal)
  • Kategorie D: 15 Mio. Euro | 120 Euro/kWpeak (maximal)
  • Speicher: 150 Euro/kWh

 

  1. Call

16.06.2026 – 30.06.2026

  • Kategorie A: 2 Mio. Euro | 150 Euro/kWpeak
  • Kategorie B: 2 Mio. Euro | 140 Euro/kWpeak
  • Kategorie C: 4 Mio. Euro | 130 Euro/kWpeak (maximal)
  • Kategorie D: 4 Mio. Euro | 120 Euro/kWpeak (maximal)
  • Speicher: 150 Euro/kWh

 

  1. Call

08.10.2026 – 22.10.2026

  • Kategorie A: 2 Mio. Euro | 150 Euro/kWpeak
  • Kategorie B: 2 Mio. Euro | 140 Euro/kWpeak
  • Kategorie C: 2 Mio. Euro | 130 Euro/kWpeak (maximal)
  • Kategorie D: 2 Mio. Euro | 130 Euro/kWpeak (maximal)
  • Speicher: 150 Euro/kWh

Weiterführende Informationen:
EAG Investzuschuss | PHOTOVOLTAIC AUSTRIA (pvaustria.at)

Zur Antragstellung ab 23. April 2026:
Alle Informationen rund um das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)