Netzentgelte 2027: So lassen sich teure Leistungsspitzen vermeiden

Netzentgelte 2027 – KI-generiertes Bild: Wärmepumpe mit aufsteigendem Dampf, Wallbox mit aufgehängtem Ladekabel und geparktes E-Auto vor einem Haus in verschneiter Abenddämmerung.
Laufen Wärmepumpe und Wallbox gleichzeitig, kann ab 2027 eine einzige Viertelstunde den Netzpreis des ganzen Monats bestimmen. Eine Steuerung, die beide aufeinander abstimmt, verhindert teure Spitzen. © www.i-magazin.com/mit-ki-erstellt/ (OpenAI)
Der Inhalt im Überblick:
  • Netzentgelte 2027: Was sich ab 1. Jänner ändert


  • Warum eine einzige Viertelstunde den Preis des ganzen Monats bestimmt


  • Wen die Umstellung trifft – und wen kaum


  • Was das kosten kann: eine Beispielrechnung


  • So lässt sich die eigene Leistungsspitze herausfinden


  • Steuerungssysteme: Wie sich das Haus selbst abstimmt, ganz ohne Smart Home


  • Die Falle mit Speicher und dynamischem Stromtarif


  • Weitere Sparhebel ab 2027


  • Checkliste: Was man jetzt tun kann


Die Netzentgelte 2027 verändern die Stromrechnung grundlegend: Ab 1. Jänner zählt nicht mehr nur, wie viel Strom ein Haushalt verbraucht, sondern auch, wie viel er gleichzeitig braucht. Für Haushalte mit Wärmepumpe, E-Auto und Photovoltaik kann das teuer werden. Die SmartGyver-Redaktion hat sich mit Experten zusammengesetzt und nachgefragt, was auf die Haushalte zukommt – und warum ein unscheinbares Steuerungssystem mehrere hundert Euro im Jahr ausmachen kann.

 

Februar 2027, ein Einfamilienhaus irgendwo in Österreich: Die Wärmepumpe hält das Haus warm, am Dach liegt eine Photovoltaikanlage, in der Garage steht das E-Auto. Dann kommt die Stromrechnung, und sie ist spürbar höher als im Jahr davor. Verbraucht hat die Familie nicht mehr, teurer geworden ist auch die Energie nicht. Schuld ist ein ganz gewöhnlicher Jänner-Abend, an dem das Auto lud, die Wärmepumpe heizte und der Trockner lief – alles in derselben Viertelstunde. Genau dieses Szenario beschreiben die Experten, mit denen wir gesprochen haben, und zwar nicht als ferne Möglichkeit, sondern als das, was vielen gut ausgestatteten Haushalten bevorsteht. Die gute Nachricht: Man kann etwas dagegen tun, und zwar ohne das ganze Haus umzubauen.

Netzentgelte 2027: Was sich ab 1. Jänner 2027 ändert

Mit der Stromrechnung bezahlt man nicht nur die Energie selbst, sondern auch die Nutzung des Stromnetzes, die sogenannten Netzentgelte. Die Netzentgelte 2027 werden ab 1. Jänner neu geregelt; Grundlage ist eine Verordnung der Regulierungsbehörde E-Control, die im Oktober 2026 erlassen wurde. Der wichtigste Unterschied: Neben dem Arbeitspreis für jede verbrauchte Kilowattstunde wird ein Leistungspreis immer wichtiger. Er richtet sich danach, wie viel Leistung ein Haushalt in einem Monat maximal gleichzeitig aus dem Netz bezieht. Abgerechnet werden mindestens 2 kW, auch wenn der tatsächliche Bedarf darunter liegt.

Laut den Erläuterungen der E-Control soll der Anteil des Leistungspreises an den Netzentgelten in den kommenden drei Jahren auf rund die Hälfte steigen; bei Haushalten liegt er derzeit knapp unter 29 Prozent. Das Thema wird also von Jahr zu Jahr wichtiger.

Eine Viertelstunde für den ganzen Monat

Gemessen wird in Viertelstunden. Der Smart Meter ermittelt für jedes 15-Minuten-Intervall, wie viel Leistung der Haushalt im Durchschnitt bezogen hat. Der höchste dieser Werte im Monat bestimmt den Leistungspreis für den gesamten Monat. Das hat zwei Seiten: Kurze Spitzen, etwa wenn Wasserkocher und Backrohr für zwei Minuten gleichzeitig laufen, fallen kaum ins Gewicht, weil sie im Viertelstunden-Schnitt verschwinden. Laufen dagegen mehrere große Verbraucher eine Viertelstunde lang parallel, reicht dieser eine Moment, um den Preis für alle anderen Tage des Monats festzulegen. Man wird also nicht für jede Spitze einzeln zur Kasse gebeten – aber eine einzige genügt.

Für Haushalte gilt außerdem eine wichtige Schwelle: Ab Dezember 2027 (je nach Netzgebiet früher oder später, spätestens ab Juli 2028) wird der Leistungspreis zweistufig berechnet, mit einem eigenen Preis für den Teil bis 10 kW und einem eigenen für alles darüber. Im Jahr 2027 gilt zunächst noch ein einheitlicher Preis pro Kilowatt – jedes Kilowatt Spitze kostet also von Anfang an Geld. Die genauen Beträge legt die E-Control in einer eigenen Tarifverordnung fest, und sie unterscheiden sich je nach Netzgebiet.

Wen es trifft – und wen kaum

Die meisten Haushalte werden von der Umstellung wenig merken, weil sie ohnehin keine hohen Leistungsspitzen haben: Eine Wohnung mit Herd, Waschmaschine und Fernseher kommt selten über einige Kilowatt hinaus. Anders sieht es im Einfamilienhaus mit moderner Haustechnik aus. Eine Wallbox lädt das E-Auto mit 11 kW, die Wärmepumpe braucht im Winter ebenfalls einige Kilowatt, dazu kommen Trockner, Geschirrspüler, Backrohr oder ein Pool. Laufen diese Geräte gleichzeitig, sind 20 kW und mehr schnell erreicht. Die E-Control spricht das in ihren Erläuterungen offen aus: Wer hohe, unkoordinierte Leistungsspitzen verursacht, etwa durch das gleichzeitige Laden von E-Autos oder den Betrieb von Wärmepumpen, soll künftig stärker zu den Netzkosten beitragen. Ausgerechnet jene Haushalte, die bei der Energiewende vorangegangen sind, zahlen also im Zweifel drauf.

Was das kosten kann

Wie groß der Unterschied sein kann, zeigt eine Beispielrechnung, die uns die Experten vorgelegt haben. Ausgangspunkt ist ein gut ausgestattetes Einfamilienhaus mit einer Leistungsspitze von rund 24 kW. Ohne jede Maßnahme würde dieser Haushalt nach den Berechnungen rund 838 Euro im Jahr mehr bezahlen als bisher. Wird die Spitze durch eine Steuerung auf 10 kW begrenzt, schrumpft der Mehrbetrag auf rund 10 Euro. Bei einer Grenze von 15 kW wären es immerhin noch rund 267 Euro.

Wichtig: Die Rechnung beruht auf dem vorläufigen Stand, weil die endgültigen Preise je Netzgebiet zum Redaktionsschluss noch nicht feststanden. An der Größenordnung ändert das wenig, und die Richtung ist eindeutig: Wer seine Spitzen in den Griff bekommt, kann viel Geld sparen.

So lässt sich die eigene Leistungsspitze herausfinden

Ob man betroffen ist, muss man nicht erraten. Die Netzbetreiber zeigen die Werte schon heute: Im Smart-Meter-Portal findet sich der Punkt „Leistung“, und dort ist Monat für Monat die höchste Viertelstunden-Leistung des eigenen Haushalts abzulesen, auch rückwirkend. Liegt dieser Wert im Winter regelmäßig deutlich über 10 kW, lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Die Netzbetreiber sind außerdem verpflichtet, Kunden über ihre für die Abrechnung maßgebliche Leistung zu informieren, etwa im Web-Portal oder auf der Netzrechnung.

Die Lösung: Ein Haus, das sich selbst abstimmt

Die naheliegende Idee wäre, dass alle Geräte im Haus miteinander sprechen und sich abwechseln, statt gleichzeitig Strom zu ziehen. Bisher scheiterte das daran, dass sich die Hersteller von Wechselrichtern, Speichern, Wärmepumpen und Wallboxen nie auf einen gemeinsamen Standard einigen konnten. Für Elektriker war die Verbindung dieser Geräte deshalb oft ein Abenteuer mit ungewissem Aufwand.

Inzwischen gibt es Steuerungssysteme, die genau hier ansetzen, und die Experten, mit denen wir gesprochen haben, haben uns eines davon im Detail erklärt. Das Prinzip ist verblüffend einfach: Das System beobachtet laufend, wie viel Strom das Haus gerade bezieht. Droht innerhalb einer Viertelstunde die eingestellte Grenze überschritten zu werden, greift es nach einer festen Reihenfolge ein. Zuerst lädt das E-Auto langsamer, notfalls nur noch mit rund 1,5 kW. Reicht das nicht, legt die Wärmepumpe eine Pause bei Heizung oder Warmwasser ein – nicht für Tage, sondern für Minuten bis wenige Stunden. Erst danach werden andere Geräte wie der Trockner kurz unterbrochen.

Das Ziel dabei: Die Bewohner sollen davon möglichst nichts merken. Ob das Auto um drei oder um sechs Uhr früh voll ist, spielt keine Rolle, solange es bei der Abfahrt geladen ist. Und das Haus wird auch dann warm, wenn die Wärmepumpe erst eine halbe Stunde später startet.

Kein Smart Home nötig

Das Überraschende: Für ein solches System braucht es weder ein Smart Home noch neue, vernetzte Haushaltsgeräte. Waschmaschinen, Trockner und Geschirrspüler setzen seit rund 20 bis 25 Jahren nach einer Stromunterbrechung dort fort, wo sie aufgehört haben. Das System nimmt ihnen über einen Schalter im Verteiler kurz den Strom und gibt ihn danach wieder frei. Ein ganz normaler Trockner aus dem Möbelhaus reicht dafür völlig, betonen die Experten. Vernetzte Geräte bieten lediglich zusätzlichen Komfort, etwa eine zugesagte Fertigzeit trotz Pause.

Bei der Wärmepumpe gehen solche Systeme behutsamer vor: Sie greifen nicht in deren interne Regelung ein, sondern geben nur vor, ob sie laufen darf und welche Temperatur gewünscht ist. Einfach den Strom abzudrehen, wäre dagegen keine gute Idee, weil manche Geräte dann auf Störung gehen und ein Techniker kommen muss.

Für bestehende Häuser kann die gesamte Technik in einem fertig programmierten Verteilerkasten stecken, der etwa im Keller montiert wird und nur einen Stromanschluss und ein Netzwerkkabel braucht. Bedient wird über ein Display und auf Wunsch über eine App. Einbauen und einstellen muss das der Elektriker; der Aufwand hält sich laut den Experten in Grenzen.

Funktioniert das mit meinen Geräten?

Die Systeme arbeiten herstellerübergreifend, decken aber nicht automatisch jedes Gerät ab. Seriöse Anbieter prüfen vorab, welche Wärmepumpe, welcher Wechselrichter und welche Wallbox im Haus verbaut sind, und sagen offen, ob die Einbindung problemlos, voraussichtlich oder nur eingeschränkt möglich ist. Manche Wechselrichterhersteller erlauben zum Beispiel nicht, dass ein fremdes System ihren Speicher steuert. Und viele Wärmepumpen aus der Zeit um 2010 und davor lassen sich gar nicht oder nur sehr eingeschränkt ansteuern. Diese Punkte sollte man deshalb vor dem Kauf konkret mit dem Elektriker klären.

Warum Einzellösungen oft nicht reichen

Manche Hersteller bieten eigene Lösungen an, etwa einen Batteriespeicher, der bei hohem Verbrauch Strom zuschießt. Das klingt gut, hat aber einen Haken: Der Speicher kann den Verbraucher, der die Spitze verursacht, nicht abschalten. Lädt das E-Auto sechs Stunden lang, reicht kein Hausspeicher der Welt. Und weil schon eine einzige Viertelstunde im Monat genügt, hilft es wenig, nur die meisten Fälle abzudecken. Ebenso wenig sinnvoll ist es, eine funktionierende Wallbox um rund 2.000 Euro zu tauschen, nur damit sie sich mit dem Wechselrichter versteht. Ein System, das alle Geräte im Haus koordiniert, ist hier klar im Vorteil.

Vorsicht bei zu knapper Grenze

Wie niedrig soll die Grenze sein? Hier warnen die Experten vor Übereifer. Wer nach einer hohen Rechnung die Grenze sehr knapp ansetzt, spart zwar Netzkosten, riskiert aber kaltes Wasser, kühle Räume und ein E-Auto, das nicht voll wird. Ein Wert um 10 kW gilt für viele Einfamilienhäuser als guter Ausgangspunkt, doch der richtige Wert hängt vom jeweiligen Alltag ab: Wer zwei E-Autos hat und viel fährt, braucht mehr Spielraum. Die Grenze bespricht man am besten mit dem Elektriker und passt sie an, sobald der Komfort leidet.

Die Falle mit Speicher und dynamischem Tarif

Besonders aufpassen sollten Haushalte mit Batteriespeicher und dynamischem Stromtarif. Viele Speicher laden automatisch aus dem Netz nach, wenn der Strom gerade billig ist. Lädt der Speicher dabei mit 8 kW, während im Haus noch 5 kW verbraucht werden, entsteht eine Spitze von 13 kW – genau das, was man eigentlich vermeiden will. Zwei gut gemeinte Sparstrategien arbeiten dann gegeneinander. Ein Steuerungssystem kann beides berücksichtigen, ein einzelnes Gerät meist nicht.

Ob sich ein dynamischer Tarif überhaupt lohnt, entscheidet laut den Experten vor allem der Winter. Ohne intelligente Steuerung und ohne ausreichend großen Speicher fährt man derzeit oft schlechter als mit einem Fixpreistarif. Und noch ein Tipp zur Speichergröße: Entscheidend ist nicht, wie groß die PV-Anlage ist, sondern wie viel Strom das Haus in einer Nacht braucht – am besten an einem Tag Anfang November, wenn schon geheizt wird. Fragt ein Anbieter nur nach der Größe der PV-Anlage, ist Skepsis angebracht.

Weitere Sparhebel ab 2027

Die neue Verordnung bringt auch Vorteile für alle, die ihren Verbrauch verschieben können. Seit April 2026 gilt im Sommerhalbjahr von 10 bis 16 Uhr ein günstigerer Arbeitspreis für die Netznutzung, ab Oktober 2027 kommt ein günstigerer Nachttarif im Winter zwischen 23 und 5 Uhr dazu. Wer das E-Auto, die Warmwasserbereitung oder den Speicher in diese Zeiten legt, spart zusätzlich – sofern der Smart Meter Viertelstundenwerte erfasst.

Außerdem können Haushalte mit ihrem Netzbetreiber eine sogenannte flexible Entnahme vereinbaren: Ein Teil der Leistung, etwa für die Wallbox, darf dann bei hoher Netzbelastung zweimal täglich für bis zu zwei Stunden gedrosselt werden. Im Gegenzug gilt dafür ein reduzierter Leistungspreis. Die Netzbetreiber müssen solche Vereinbarungen spätestens ab 1. Oktober 2027 anbieten; sie laufen in der Regel zehn Jahre.

Fazit

Die neuen Netzentgelte belohnen Haushalte, die ihren Strombezug gleichmäßig verteilen, und bestrafen jene, bei denen alles gleichzeitig läuft. Für die meisten ändert sich wenig. Wer aber Wärmepumpe, E-Auto und Co. im Haus hat, sollte jetzt handeln – nicht erst, wenn im Februar die erste Rechnung kommt. Die Technik, um das Haus selbst für Ausgleich sorgen zu lassen, gibt es bereits, und sie funktioniert auch ohne Smart Home. Am Ende soll das Haus weiterhin heizen, laden und waschen, nur eben nicht mehr alles in derselben Viertelstunde.

Quelle: SmartGyver

Checkliste: Was man jetzt tun kann

• Smart-Meter-Portal öffnen und unter „Leistung“ die höchsten Monatswerte der letzten Monate prüfen.
• Liegen die Winterwerte deutlich über 10 kW, mit dem Elektriker über ein Steuerungssystem sprechen.
• Vorab klären lassen, ob Wärmepumpe, Wechselrichter, Speicher und Wallbox eingebunden werden können.
• Die Leistungsgrenze so wählen, dass Komfort und Ersparnis zusammenpassen.
• Bei Speicher und dynamischem Tarif prüfen, ob das Nachladen aus dem Netz neue Spitzen erzeugt.
• Die konkreten Preise des eigenen Netzgebiets abwarten und mit dem Netzbetreiber abklären, sobald sie veröffentlicht sind.
• Verbrauch, wo möglich, in die günstigeren Zeitfenster verlegen.