Fast jeder Haushalt kennt die Situation: Ein Gerät funktioniert noch, zeigt aber erste Schwächen. Die Frage lautet nicht nur, ob eine Reparatur technisch möglich ist, sondern ob sie sich finanziell lohnt. Mit der neuen Geräte-Retter-Prämie verschiebt sich diese Rechnung. Nicht mehr nur der Defekt steht im Mittelpunkt, sondern auch der laufende Zustand eines Geräts – und damit die Frage, wie lange es sinnvoll im Haushalt genutzt werden kann.
Wie die Förderung im Alltag wirkt
Die Geräte-Retter-Prämie ersetzt 50 Prozent der förderfähigen Bruttokosten, maximal jedoch 130 Euro pro Vorgang. Beim bisherigen Reparaturbonus lag diese Grenze bei 200 Euro. Kostenvoranschläge bleiben weiterhin bis zu 30 Euro förderfähig.
Für Haushalte bedeutet das: Kleine und mittlere Reparaturen bleiben attraktiv, sehr teure Instandsetzungen rücken stärker in eine Abwägung mit einem Neukauf. Gleichzeitig sinkt das finanzielle Risiko, wenn vorab abgeklärt werden muss, ob sich eine Reparatur technisch lohnt.
Warum jetzt auch Wartung zählt
Neu ist, dass nicht nur Reparaturen, sondern auch Wartung und Service gefördert werden. Dazu zählen etwa Reinigung, Pflege sowie Funktions- und Sicherheitsprüfungen von Elektro- und Elektronikgeräten. Wartung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass ein Gerät regelmäßig überprüft wird, um Verschleiß frühzeitig zu erkennen und Ausfälle zu vermeiden.
Im Haushalt verschiebt sich dadurch der Zeitpunkt der Förderung: Sie setzt nicht erst dann ein, wenn ein Gerät bereits ausgefallen ist, sondern bereits im laufenden Betrieb. Das kann die Lebensdauer verlängern und ungeplante Ersatzkäufe reduzieren.
Welche Geräte profitieren – und welche nicht
Förderfähig sind Elektro- und Elektronikgeräte des täglichen Gebrauchs, darunter Haushaltsgeräte, Geräte aus dem Gesundheitsbereich, Computer- und Bürobedarf sowie Baby- und Kinderartikel. Besonders relevant ist die Einbindung von Pflegegeräten wie Rollstühlen, Pflegebetten, Beatmungsgeräten oder Blutdruckmessgeräten.
Nicht mehr gefördert werden Smartphones, Fahrräder und E-Bikes, bestimmte Wellnessgeräte sowie Geräte, die fix mit dem Gebäude verbunden sind, etwa Sprechanlagen. Für Konsument:innen bedeutet das eine klare Eingrenzung: Die Förderung konzentriert sich auf Geräte, die den Alltag direkt unterstützen, nicht auf Mobilität oder Unterhaltung.
Abwicklung und Fristen im Blick behalten
Ein praktischer Punkt betrifft die Rückerstattung. Der Refundierungsantrag muss innerhalb von vier Wochen nach Einlösung des Bons gestellt werden. Wer diese Frist versäumt, verliert den Förderanspruch.
Für Haushalte wird damit die zeitnahe Abwicklung Teil der Entscheidungskette: Rechnung, Einreichung und Bestätigung müssen organisatorisch zusammenpassen, damit die Förderung tatsächlich wirksam wird.
Reparieren als neue Normalität im Haushalt
Hinter der Geräte-Retter-Prämie steht die Idee, Geräte länger zu nutzen und Ressourcen zu schonen. Oft reicht der Austausch eines kleinen Bauteils aus, um ein Gerät mehrere Jahre weiterzubetreiben. Durch die Einbindung von Wartung wird dieser Effekt verstärkt, weil Probleme früher erkannt werden.
Für Haushalte kann das langfristig stabilere Gesamtkosten bedeuten und mehr Planungssicherheit bei Ersatzinvestitionen schaffen.
Zusammenfassung
Die neue Geräte-Retter-Prämie macht Reparieren im Alltag kalkulierbarer, auch wenn der maximale Förderbetrag sinkt. Gleichzeitig erweitert sich der Anwendungsbereich durch Wartung und Service. Für Konsument:innen entsteht damit ein neuer Umgang mit Haushaltsgeräten: weniger kurzfristige Ersatzentscheidungen, mehr Aufmerksamkeit für Zustand, Pflege und Nutzungsdauer. Wie stark sich dieses Verhalten etabliert, wird sich im Laufe des Jahres 2026 zeigen.
Weitere Informationen: www.geräte-retter-prämie.at und
www.geräte-retter-prämie.at/fileadmin/user_upload/media/negativbeispiele.pdf
