Das ElWG ist Österreichs neues Regelwerk für den Strommarkt – und es entscheidet künftig stärker als bisher, wann sich selbst erzeugter Strom für Haushalte auch finanziell „wie aus der Nähe“ anfühlt.
Viele Konsument:innen haben „Energiegemeinschaft“ schon gehört, aber kaum jemand kann auf Anhieb sagen, wodurch sich der Vorteil auf der Rechnung tatsächlich ergibt. Entscheidend ist oft, wie nah Erzeugung und Verbrauch im Stromnetz zusammenliegen – und welche Netz- und Abgabenlogik dann greift. Zusätzlich schafft das ElWG neben der Energiegemeinschaft auch Peer-to-Peer als eigene Umsetzungsform erlaubt – in einfachen Fällen reicht damit ein Vertrag statt einer ganzen Organisationsstruktur.
Thomas Buchbauer – Recherche, Konzept und Kuration
Ein Gartenzaun, zwei Einfamilienhäuser, Sonne, ein kurzer Plausch. Auf dem einen Dach liegen Photovoltaikmodule, am anderen nicht. Das ist inzwischen ein vertrautes Bild – und gleichzeitig der Startpunkt einer Frage, die viele erst stellen, wenn sie die erste Stromrechnung nach einer PV-Installation sehen: „Was bringt mir das eigentlich konkret – und was bringt es meinem Nachbarn, wenn er selbst keine Anlage hat?“

Die Netzgrafik zeigt, wie Standort-, Lokal- und Regionalbereich technisch im Stromnetz verortet sind und wie sie sich von der österreichweiten Gebotszone abgrenzen. (© Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften)
Genau hier setzt das ElWG an. Das Kürzel steht für das neue österreichische Strommarktgesetz. Es legt fest, nach welchen Regeln Strom erzeugt, verkauft, transportiert und abgerechnet wird – und welche Möglichkeiten Haushalte und Betriebe haben, Strom nicht nur zu beziehen, sondern auch gemeinsam zu nutzen. Klingt groß, wirkt aber oft im Kleinen: in Einfamilienhaus-Siedlungen, in Mehrparteienhäusern, in Gemeinden, in Wohnanlagen.
Viele Konsument:innen steigen an dieser Stelle aus, weil sie meinen, das sei „eh nur etwas für Technikmenschen“. Das Problem ist: Selbst, wenn man sich nicht für Paragraphen interessiert, betrifft einen die Logik direkt über das, was am Monatsende übrigbleibt. Denn bei gemeinsamer Nutzung geht es nicht nur um den Strom selbst, sondern darum, welche Kostenblöcke in welcher Konstellation wie wirken.
Ein realistischer Einstieg ist daher nicht „Welche Rechtsform gründen wir?“, sondern: Wo entsteht der Strom? Wer soll ihn nutzen? Und wie hängt das im Netz zusammen? Erst danach wird sinnvoll, ob man eine Energiegemeinschaft braucht – oder ob ein kleineres Vertragsmodell reicht.
Was ist eine „Erzeugungsanlage“ – und warum das Wort wichtig ist
Wenn im Zusammenhang mit Energiegemeinschaften von Erzeugungsanlagen die Rede ist, sind damit Anlagen gemeint, die Strom erzeugen – etwa Photovoltaikanlagen, Kleinwasserkraftwerke oder auch Windräder. Für den Alltag zählt nicht, ob man das technisch spannend findet, sondern dass sich aus der Art der Anlage ergibt, wann Strom verfügbar ist.
Photovoltaik liefert vor allem tagsüber, an sonnigen Tagen besonders stark. Kleinwasserkraft kann – je nach Gewässer – kontinuierlicher liefern. Wind kann stark schwanken, liefert aber über einen längeren Zeitraum als PV. Diese „Zeitqualität“ ist entscheidend, weil gemeinsames Nutzen immer zwei Fragen koppelt: Wer braucht wann wie viel – und wer kann wann wie viel liefern?
Die Stromrechnung hat drei Blöcke – und genau dort sitzt der Hebel

Das Schaubild zeigt, welche Rollen und Vertragsbeziehungen rund um den „aktiven Kunden“ im ElWG zusammenwirken – von Erzeugung bis gemeinsamer Energienutzung. (© Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften)
Viele Konsument:innen sehen auf der Stromrechnung „den Preis pro Kilowattstunde“ und glauben, das sei die ganze Wahrheit. Tatsächlich bestehen die Gesamtkosten aus drei großen Blöcken:
- Erstens die Energiekosten: das ist der Strom selbst, also das, was der Lieferant als Energie verrechnet.
- Zweitens die Netzkosten: Entgelte für Transport, Verteilung, Betrieb und Ausbau des Stromnetzes.
- Drittens Steuern und Abgaben: ein eigener Block, der je nach Regelungspaket auch Veränderungen enthält – Teilbeträge können entfallen oder neu gestaltet werden, etwa Abgaben im Zusammenhang mit erneuerbarer Förderung.
Warum diese Trennung wichtig ist: Gemeinsame Nutzung kann auf mehrere dieser Blöcke wirken – aber nicht automatisch gleich stark und nicht in jeder Konstellation. Wer sich nur den Energiepreis ansieht, versteht die Wirkung oft falsch. Wer Netzkosten und Abgaben ignoriert, überschätzt oder unterschätzt den Vorteil.
Nahbereich: Was das für Laien heißt – ohne „Netzsprech“
Der Nahbereich ist der Begriff, der am meisten verwirrt, obwohl er im Kern eine einfache Idee beschreibt: Er bezeichnet eine technische Nähe im Stromnetz. Gemeint ist nicht „wir wohnen nah beieinander“, sondern: Der Strom muss im Netz nur über kurze Wege transportiert werden, weil Erzeugung und Verbrauch in einer engen Netz-Zone zusammenliegen.
Ein Vergleich aus dem Alltag hilft: Wenn du im Grätzl einkaufst, nutzt du Nebenstraßen und kurze Wege. Wenn du quer durchs Land fährst, brauchst du Autobahnen und mehr Infrastruktur. Beim Strom ist es ähnlich: Je mehr Netz „dazwischen“ liegt, desto mehr Infrastruktur wird genutzt – und desto eher entstehen andere Netzkosten und Systemwirkungen.
Das ElWG macht diese Nahbereich-Idee stärker zum Ordnungssystem. Nicht, weil die Physik neu wäre – sondern weil die Regeln zur gemeinsamen Nutzung breiter darauf aufbauen. Für Konsument:innen wird damit eine Frage wichtiger, die früher oft unter „Technikdetails“ abgelegt wurde: Liegt mein Zählpunkt in jener Zone, in der gemeinsame Nutzung auch netzseitig besser behandelt werden kann – oder ist es technisch weiter weg?
Was sich im Alltag wirklich verschiebt
Wer 2025 eine lokale Energiegemeinschaft gegründet hat, kennt die Grundlogik: Die Netzstruktur entscheidet, wer mitmachen kann und wie die Abrechnung aussieht. Das war nicht „früher egal“ und ist auch jetzt nicht plötzlich „neu“.
Der Unterschied liegt an einer anderen Stelle: Das ElWG zieht gemeinsame Nutzung unter ein gemeinsames Dach und erlaubt neben der Energiegemeinschaft auch Peer-to-Peer als eigene Umsetzungsform. Damit wird die Entscheidung im Alltag weniger zu einer reinen „Vereinsfrage“ und stärker zu einer Systemfrage: Welche Konstellation liegt technisch vor – und welches Werkzeug passt dazu am besten?
Das ist mehr als juristische Kosmetik. Es verändert, wie schnell man zu einer sinnvollen Umsetzung kommt. Nicht jede Idee muss in einer großen Organisationsstruktur landen. Und nicht jede Organisationsstruktur garantiert automatisch den maximalen finanziellen Effekt – weil dieser stärker an der Netznähe hängt.
Peer-to-Peer: Der kurze Weg, wenn’s klein bleibt
Peer-to-Peer ist für viele Konsument:innen die verständlichste Idee: Zwei oder wenige Beteiligte vereinbaren direkt, dass Strom gemeinsam genutzt oder verkauft wird – über einen Vertrag.
Der Nutzen ist offensichtlich: weniger Aufwand, weniger Vereinsstruktur, weniger „Verwaltung, nur damit Strom fließt“. Das ist vor allem dort interessant, wo das Projekt klein ist und die Beteiligten sich gut abstimmen können.
Der Haken ist ebenfalls alltagsnah: Sobald viele Zählpunkte beteiligt sind, unterschiedliche Verbrauchsprofile auftreten oder die Abrechnung komplex wird, wächst der Aufwand schnell. Dann wird Peer-to-Peer nicht „verboten“, aber praktisch mühsam – und eine Energiegemeinschaft wird oft wieder attraktiv, weil sie Regeln, Zuständigkeiten und Abrechnung stabil tragen kann.

Die Grafik ordnet die gemeinsame Energienutzung im ElWG ein und zeigt die Praxiswege: über Verträge (Peer-to-Peer) oder über eine juristische Person wie EEG bzw. BEG. (© Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften)
Energiegemeinschaft: Kein Trendbegriff, sondern ein Abwicklungsrahmen
Energiegemeinschaft klingt für viele nach Idealismus. In der Praxis ist sie vor allem ein Rahmen, der Ordnung in ein gemeinsames Projekt bringt: Wer ist Mitglied? Wer entscheidet? Welche Regeln gelten? Wie wird abgerechnet? Wer ist Ansprechpartner für Netzthemen?
Für Konsument:innen ist der wichtigste Punkt: Eine Energiegemeinschaft macht ein Projekt dauerhaft. Sie schafft klare Rollen und reduziert das Risiko, dass das Ganze an Alltagsfragen scheitert – etwa, wenn jemand auszieht, wenn neue Mitglieder dazukommen oder wenn es Diskussionen über Verteilung gibt.
Das ist der Grund, warum viele Dienstleister solche Gemeinschaften betreuen: nicht weil „die Rolle neu erfunden“ wurde, sondern weil sie in einer Welt mit mehr gemeinsamer Nutzung immer häufiger gebraucht wird.
„Ohne dass man selbst ein Dach braucht“ – was das konkret bedeutet
Der Satz wird oft salopp verwendet, ist aber wichtig und lässt sich klar sagen: Gemeinsame Nutzung kann auch Menschen etwas bringen, die keine eigene Fläche für eine PV-Anlage haben – zum Beispiel als Mieter:in, als Wohnungseigentümer:in ohne eigenes Dach oder weil das eigene Gebäude technisch nicht geeignet ist.
Das typische Szenario ist das Mehrparteienhaus: Am Dach gibt es eine PV-Anlage, aber die einzelnen Wohnungen haben keine Möglichkeit, selbst eine Anlage zu installieren. Über gemeinsame Nutzung kann ein Teil des Stroms, der am Dach erzeugt wird, in die Wohnungen „hinein“ verteilt werden – nicht als Zaubertrick, sondern über Messung und Abrechnung. Der Vorteil entsteht dort, wo ein Teil des Verbrauchs nicht mehr zu 100 Prozent „von außen“ bezogen wird, sondern aus der gemeinsamen Erzeugung kommt.
Plakativ gesagt: Wer kein Dach hat, kann trotzdem an einem Projekt teilhaben – aber der konkrete Nutzen hängt daran, ob der eigene Verbrauch zeitlich und technisch zu dem passt, was die Anlage liefert.
Was bringt’s mir – ganz konkret? Drei Beispiele, die man sofort versteht
- Erstens: E-Auto-Laden und PV-Strom
Ein Nachbar mit PV hat mittags Überschuss. Ein Haushalt ohne PV lädt meist abends, wenn er heimkommt. Wenn das Laden tagsüber möglich wird – weil das Auto zu Hause steht, weil ein Speicher hilft oder weil man Ladezeiten steuern kann – steigt der Anteil an Strom, der aus der gemeinsamen Erzeugung stammt. Das senkt nicht automatisch „alles“, aber es reduziert den Anteil, der in teuren Zeiten und über längere Netznutzung bezogen wird.
- Zweitens: Warmwasser und Wärmepumpe
Viele Haushalte brauchen Warmwasser morgens und abends. PV liefert mittags. Wenn ein System Warmwasser stärker tagsüber bereitet oder eine Wärmepumpe in geeigneten Zeitfenstern arbeitet, kann der eigene Bedarf besser zur Erzeugung passen. Der Nutzen ist nicht moralisch, sondern technisch: mehr eigener beziehungsweise gemeinsamer Stromanteil, weniger Bezug in unpassenden Zeiten.
- Drittens: Wohnanlage mit gemeinsamer PV
In einer Wohnanlage kann PV am Dach einen Teil des Allgemeinstroms und – je nach Modell – auch von Wohnungsverbräuchen abdecken. Das bedeutet: Auch wer keine eigene Anlage hat, kann einen Anteil seines Stroms aus der gemeinsamen Erzeugung beziehen. Die Wirkung ist dort am stärksten, wo der Verbrauch tagsüber stattfindet – etwa im Homeoffice, bei tagsüber laufenden Geräten oder in Gebäuden mit steuerbaren Verbrauchern.
Und jetzt der ehrliche Zusatz: Es gibt Konstellationen, in denen die Teilnahme organisatorisch möglich ist, aber der finanzielle Effekt klein bleibt – etwa, wenn der Zählpunkt technisch „weiter weg“ liegt oder wenn der eigene Verbrauch kaum zu den Erzeugungszeiten passt. Genau deshalb ist es so wichtig, den Nahbereich nicht als „Wort aus dem Gesetz“ zu sehen, sondern als reale Grenze zwischen „spürbar“ und „nett, aber überschaubar“.
Wenn die Uhr mitrechnet: Warum 10 bis 16 Uhr plötzlich wichtig sein kann
Neben dem „wo“ (Nahbereich) gewinnt auch das „wann“ an Bedeutung. Das ElWG rückt stärker ins Bewusstsein, dass Netzkosten zeitlich variieren können und damit Anreize entstehen, Verbrauch zu verschieben.
Ein gut verständliches Beispiel ist der künftige „Sommertarif“ mit einem klaren Tageszeitfenster – zwischen 10:00 und 16:00 Uhr –, in dem Netzkosten niedriger sein werden, weil in dieser Zeit häufig viel Sonnenstrom verfügbar ist. Ob, in welcher Form und mit welchen konkreten Werten dieses Zeitfenster gilt, hängt von der jeweiligen Ausgestaltung und zuständigen Festlegungen ab – Faktoren, die von der E-Control in den nächsten Monaten noch definiert werden müssen. Für Haushalte zählt aber schon jetzt die Logik: Wer Lasten verschieben kann, kann solche Zeitfenster nutzen; wer unflexibel ist, spürt weniger.
Das ist keine Aufforderung zur Lebensumstellung, sondern eine nüchterne Konsequenz: Geräte, die steuerbar sind, gewinnen an wirtschaftlicher Relevanz. Nicht als „Smart-Home-Hype“, sondern weil sie helfen können, Verbrauch in günstigere Zeitfenster zu legen.
Was man sich als Konsument:in merken sollte
Das ElWG macht Stromteilen nicht automatisch „billig“. Es macht aber klarer, wie das System rechnet: Netz-Nähe zählt, Zeitfenster können zählen, und neben der Energiegemeinschaft ist Peer-to-Peer als eigener Weg erlaubt, wenn das Projekt klein genug ist.
Die wichtigste Orientierung für Nicht-Profis lautet daher: Wer den Nutzen einschätzen will, sollte nicht zuerst über Vereinsformen diskutieren, sondern über drei einfache Fragen nachdenken: Wo entsteht der Strom, wann entsteht er, und wie nah liegt der eigene Zählpunkt im Netz dazu? Wer diese drei Punkte verstanden hat, kann Angebote, Versprechen und Projektideen viel realistischer einordnen – und vermeidet Enttäuschungen, weil man „Energiegemeinschaft“ mit „garantiert große Ersparnis“ verwechselt.
Am Ende entscheidet kein Schlagwort, sondern die Konstellation
Das ElWG ist kein Zauberstab, aber ein neues Betriebssystem: Es sortiert Regeln neu, erlaubt zusätzliche Umsetzungsformen und legt stärker offen, wo die Hebel wirklich sitzen. Für Konsument:innen ist das eine gute Nachricht – nicht, weil alles einfacher wird, sondern weil man mit etwas Systemverständnis schneller erkennt, ob ein Modell im eigenen Wohnumfeld tatsächlich etwas bringt.
